25.01.2019
Wenig Zinsen und viele offene Fragen
Viele negative Nachrichten, beispielsweise von Stiftung Warentest, erreichen zurzeit die Redaktion der DGS-News. Und auch Mails aufgeschreckter Anleger, die fragen: „Was ist los bei UDI?“ Heinz Wraneschitz hat versucht, zu beantworten, wie es um den einst hochgelobten Nürnberg-Rother Anlagevermittler UmweltDirektInvest UDI steht.
Vor gut fünf Jahren hat Georg Hetz ein Buch auf den Markt gebracht: „Chancen und Risiken von nachhaltigen Geldanlagen im (Bank)vertrieb“ heißt es. „Mit nunmehr 15 Jahren Markterfahrung sage ich: Vom beschmunzelten „Öko-Spinner“ zum tragfähigen und aussichtsreichen Geschäftsmodell und akzeptierten Gesprächspartner war es ein langer Weg. Genau deswegen kann ich auch sehr gut die Risiken und die Chancen einschätzen, die Banken im Vertrieb von nachhaltigen Geldanlagen eingehen“, lobte sich der UDI-Gründer im „Der-Bank-Blog“ damals selbst.
Im Spätherbst 2018, kurz nach dem 20. Geburtstag von UDI, gab Ex-Umwelt-Banker Georg Hetz die Geschäfte an Stefan Keller ab. Nur „UDI Bioenergie GmbH, ein Projektentwickler und Betreiber von Bioenergieanlagen mit einem Anlageportfolio von 18 Bioenergieanlagen in Deutschland und Italien“ blieb nach Firmenangaben teilweise in Hetz`schem Besitz. Doch wer denkt, wo UDI draufsteht, steckt genau dieses Unternehmen drin, liegt völlig schief. UDI beschreibt sich selbst „als Partner für Menschen, die ökologisch sinnvolle Kapitalanlagen und solide Renditen in verantwortungsvoller Form kombinieren wollen“ und vermittelt „Beteiligungsangebote in Erneuerbare Energien und ökologische Immobilien“. Als Anlagemöglichkeiten habe UDI nur „qualitativ hochwertige Windkraft-, Solar- und Bioenergie-Projekte sowie Green Buildings. Um diese Qualität zu erkennen, braucht es Experten mit langjähriger Erfahrung.“ Und genau zu solchen „Pionieren“, zu „seit vielen Jahren unter Deutschlands Marktführern im Bereich ökologische Kapitalanlagen“ zählt man sich.
Bislang jedenfalls. Denn nun ist Gründer und 20-Jahres-Geschäftsführer Hetz weg. Zudem hatten sich noch kurz vor dem Gesellschafterwechsel auch einige den Kunden bekannte Gesichter verabschiedet. Und plötzlich tun sich sichtbar Lücken in der Leistungsbilanz auf. Anleger hätten die zwar auch schon vorher erkennen können; womöglich wollten sie diese aber nicht wahrhaben.
Ein Beispiel: die 2014 emittierte Anlage „UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG“. Wer dort investiert hat, „gewährt der UDI Energie Festzins VI ein Nachrang-Darlehen zu einem Zinssatz von 5,25 Prozent, steigend bis auf 9 Prozent p.a.“, steht im Prospekt. Frühestens nach fünf Jahren, also zum Jahresende 2019 wäre es Anlegern möglich gewesen, die 100-prozentige Rückzahlung des eingezahlten Geldes zu verlangen. Doch ob das klappen würde, dahinter stehen viele Fragezeichen.
Einerseits gibt die UDI Beratungsgesellschaft mbH, sozusagen die Mutter der Gruppe, in ihrer „Leistungsbilanz“ vom 01.12.2018 zu: Von geplanten 21,00 Prozent Zinsen für UDI Energie Festzins VI seien gerade mal kumuliert 13,58 Prozent ausgezahlt worden. Dazu passt jene Grafik, die Stiftung Warentest kürzlich öffentlich ins Netz gestellt hat: Darin zu sehen: Seit Ende 2016 sind die Zinszahlungen für mehrere Nachrangdarlehen, darunter UDI Energie Festzins VI, massiv zurückgefahren worden. Dabei sollte die Jahres-Rendite laut Verkaufsprospekt schon 2019 sogar auf 6,0 Prozent steigen. Zudem: „Die Firmen wiesen einen hohen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus“, wie die Redaktion von Finanztest herausgefunden haben will.
Bei einer Emission, die auf den ersten Blick gar nichts mit UDI zu tun hat, droht inzwischen sogar Totalausfall: bei te Solar Sprint Festzins IV. Auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ist das genau so nachzulesen. Und zwar in einer Pflichtveröffentlichung der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG aus Aschheim bei München.
Die Verbindung zwischen UDI und te ist Stefan Keller: Der ist Geschäftsführer der te-Gruppe und damit der Verantwortliche jener Firma, der UDI-Gründer Keller Ende 2018 den Großteil seines Geschäfts überlassen hat; Kaufpreis unbekannt. So tauchen auch te-Emissionen auf der „Leistungsbilanz“ von UDI auf. Dennoch sieht sich „die UDI-Gruppe nicht verantwortlich für das Angebot“ der te Solar Sprint Produkte; die habe man „nur im Vertrieb gehabt“, heißt es in einer UDI-Stellungnahme an unsere Redaktion.
Darin beantwortet Evelyn Gerstner, Referentin Marketing & Öffentlichkeitsarbeit einige Fragen. Zum Beispiel, wie UDI mit Anlegerfragen zu befürchteten finanziellen Verlusten einzelner Gesellschaften umgehe. „Alle Anleger wurden jeweils zu allen Zinszahlungsterminen über die Zinszahlungen, die Höhe der Zinsen und die Gründe, die zu Abweichungen bei Zinszahlungen geführt haben, informiert.“ Doch seien das Details, „die wir aus Wettbewerbsgründen nicht im Markt und der Öffentlichkeit verbreitet sehen wollen“.
Uns liegt eine solche Information zu te Solar Sprint III vom 04.01.2019 vor, unterschrieben von Multi-Geschäftsführer Stefan Keller. „Wir bedauern sehr, dass wir keine besseren Nachrichten für Sie haben“, schreibt er zu einem jener Finanzkonstrukte, die im aktuellen Finanztest unter der Überschrift „unübersichtliche Struktur“ grafisch aufbereitet sind. Dort taucht außerdem eine dritte Firmenreihe auf, mehrere MEP Solar Miet & Service GmbHs (SMS). Diese und die te-Firmen vergeben gegenseitig Nachrangdarlehen, übernehmen Verbindlichkeiten und hängen anscheinend alle irgendwie zusammen. Zu MEP, ausgeschrieben „My Energy Partner“ sollte man wissen: Stefan Keller war einige Zeit Geschäftsführer mehrerer MEP-Firmen, darunter von SMS.
Und wie bewertet die UDI-Führung die wirtschaftliche Situation bei einigen konkret von uns genannten Nachrangdarlehen? Dazu antwortete die Sprecherin zwar sehr ausschweifend, aber unkonkret: „Grundsätzlich ergibt sich die jeweilige wirtschaftliche Situation der Emittenten daraus, inwiefern die Projektgesellschaften, an die Gelder ausgereicht wurden, ihren Verpflichtungen an Zins- und Rückzahlungen nachkommen. Wie Sie an den Reduktionen der Zinszahlungen erkennen können, können nicht alle Projektgesellschaften bei allen Emittenten ihren Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen. Geringere Zinszahlungen an die Anleger ergeben sich also daraus, dass einzelne Projektgesellschaften nicht den vereinbarten Zins zahlen. Die Regelungen im Darlehensvertrag ermöglichen den Emittenten vertragsgemäß die Zinszahlungen entsprechend kürzen zu können. Grundsätzlich ist bei Nachrangdarlehen vorgesehen, dass die entgangenen Zinsen damit nicht verloren, sondern in der Zukunft nachzuholen sind, sobald dies die Liquiditätssituation der Emittenten zulässt.“ Mit anderen Worten: Nix Genaues weiß man zurzeit nicht.
Ein uns namentlich bekannter Anleger bei gleich einer ganzen Reihe von UDI- und te-Darlehen meint dazu: „Dass es bei solchen Investitionen verschiedenartige technische, rechtliche oder wirtschaftliche Probleme geben kann, habe ich gewusst. Ich bin bereit sie zu tragen, auch wenn ich dann leider weniger Zinsen bekomme oder gar nur einen Teil des eingesetzten Kapitals zurückbekomme, was schon sehr ärgerlich wäre. Stutzig gemacht hat mich, dass in Internet-Beiträgen ganz andere Probleme bei den Kapitalanlagen bzw. Investitionen beschrieben werden, als in den Mitteilungen meiner Kapitalgesellschaften.“