09.01.2015
Empfehlungsverfahren zu § 61 EEG 2014 eingeleitet
Die Clearingstelle EEG hat am 18. Dezember 2014 das Empfehlungsverfahren 2014/31 eingeleitet, in dem Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei EE-Anlagen geklärt werden sollen. Dazu gehören Fragen zur Ausnahmeregelung für Anlagen mit max. 10 kWp in § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014, zu den Voraussetzungen für eine "vollständige Selbstversorgung mit Strom aus Erneuerbaren Energien" gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2014 sowie zur Messung bei EE-Anlagen einschließlich PV-Speichersystemen mit max. 10 kWp.
Den Eröffnungsbeschluss mit den Verfahrensfragen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2014/31 abrufen. Die bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen haben Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16. Februar 2015.
Die Clearingstelle EEG bittet Folgendes zu berücksichtigen: Für Fragen zur Anwendung und Auslegung des § 61 EEG 2014 ist neben der Clearingstelle EEG, deren Zuständigkeit sich auf Anlagen i.S.d. § 5 Nr. 1 EEG 2014 beschränkt, auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig. Diese beabsichtigt einen Leitfaden zu § 61 EEG 2014 zu erstellen, der zahlreiche Fragen zur Anwendung und Auslegung dieser Regelung in genereller Weise klären wird. Vor seiner Veröffentlichung soll zu diesem Leitfaden die Branche konsultiert werden; die Konsultation wird auf der Homepage der BNetzA bekannt gegeben.
Der Leitfaden der BNetzA wird sich insbesondere mit den folgenden Themen befassen:
- "Eigenversorgung" gemäß § 5 Nr. 12 EEG 2014,
- "Stromerzeugungsanlage" im Sinne des § 61 EEG 2014,
- Kriterium des "unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs",
- Bestandsanlagenregelung in § 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014 sowie
- Fälle des § 61 Abs. 2 Nr. 1-3 EEG 2014.
In dem Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG zu § 61 EEG 2014 werden diese Fragen deshalb nicht geklärt.
Anmerkung: In der aktuellen Ausgabe der SONNENENERGIE finden Sie den Artikel "Clearingstelle „Photovoltaik“: Kompetenzzentrum für Streitigkeiten und Anwenderfragen rund um das EEG. Unser Autor Thomas Seltmann traf sich am 15. Oktober in der Berliner Charlottenstraße zum Interview mit Martin Winkler und Nicole Pippke und sprach mit den beiden langjährigen Mitgliedern der Clearingstelle über die Verfahrenspraxis und die Wirkung von EEG-Novellen.
09.01.2015
Teilnehmer/innen für eine Studie zu Selbstbau-Photovoltaik-Anlagen gesucht
Das Institut für Transportation Design (ITD) der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) führt aktuell eine Studie durch, welche die Erfahrungen und Motive von Besitzerinnen und Besitzern von „Selbstbau-Photovoltaik-Anlagen“ untersucht. Hierfür suchen die Wissenschaftler Betreiber/innen von Ergänzungs- oder Kleinbauanlagen (Preis bis ca. 10.000 €), welche nicht über das Handwerk, sondern in Eigenregie installiert wurden. Außerdem sollte die Anschaffung nicht länger als 1-2 Jahre zurückliegen oder in naher Zukunft anfallen.
Interessierte Personen sollten bereit sein, in einem ca. 45-minütigen Telefoninterview über Motive und Erfahrungen beim Kauf einer Selbstbau-Anlage zu berichten. Die Teilnahme wird mit einer kleinen Aufwandsentschädigung vergütet.
Nachdem die Photovoltaik den Ruf der neuartigen Innovation abstreifen konnte und nun als solide und bewährte Technik den Massenmarkt erobert, ändert sich auch der Vertriebsweg der Anlagen. Während vor 10 bis 15 Jahren ausschließlich Fachhändler und -installateure vereinzelt PV-Anlagen anboten, können inzwischen schon fertige PV-Bausätze und PV-Ergänzungsanlagen in Bauhäusern oder über Internethändler zu einem Bruchteil des damaligen Preises erworben werden.
Die Studie möchte die Hintergründe dieses Wandels aufklären und Vorhersagen über den Markt der Zukunft treffen.
Die Forscher der HBK Braunschweig freuen sich über eine Kontaktaufnahme per Telefon unter der Rufnummer 0531-391-9052 oder per E-Mail an Herrn Arne Schmid (a.schmid(at)hbk-bs.de).
Das ITD beschäftigt sich mit dem Übergang und der Gestaltung hin zu einer postfossilen Mobilitäts- und Energiekultur. Im Rahmen dieser Themensetzung arbeitet das interdisziplinäre Team aus Design- und Sozialwissenschaftler/innen mit verschiedenen Methoden der Zukunftsforschung, insbesondere im Bereich Elektromobilität und alternative Energien.
Weitere Informationen zum Institut sind über www.transportation-design.org oder auf der Website der HBK Braunschweig zu finden.
09.01.2015
Team Rooftop bei den GreenTec Awards 2015 - Ihre Stimme zählt!
Das Team Rooftop, ein Studentenprojekt der Technischen Universität und Universität der Künste Berlin, ist nach seiner Teilnahme am Solar Decathlon 2014 (SDE) als einziges Berliner Projekt bei den GreenTec Awards 2015 in der Unterkategorie Urbanisierung nominiert.
Der SDE ist einer der größten internationalen studentischen Architekturwettbewerbe, bei dem 20 Teams aus aller Welt ein Solarhaus entwerfen und in Echtformat bauen, welches für die individuellen lokalen Probleme eine nachhaltige und energieeffiziente Lösung bietet. Das Berliner Team belegte mit seinem Konzept für den Ausbau eines Altbau Dachgeschosses den 4. Platz beim Wettbewerb.
Ihre Idee ist es, die nach dem Krieg oft nur dürftig renovierten Dachstühle Berliner Altbauten zu nutzen, indem sie diesen abtragen und ein quaderförmiges, modern hochwertiges Haus darauf platzieren. Dieses ist an Nord- und Südseite mit schwenkbaren Fassadenelementen vor einer durchgehenden Fensterfront ausgestattet, auf denen, zusätzlich zum gesamten Dach, Solarmodule platziert sind. Mit diesem offenen und modernen Konzept integriert sich das Rooftop Haus geschickt in das modern-alte Berlin, indem es die so authentischen Berliner Kriegslücken und beliebten Altbauten sowie grünen Lungen der Stadt unberührt lässt und dennoch das Problem mangelnden bezahlbaren Wohnraums auf nachhaltige Weise anspricht.
Die GreenTec Awards werden jährlich an bedeutende Firmen oder Personen verliehen, die innovative und hochwertige Lösungen in allen Bereichen der Umweltforschung bieten. Bei den GreenTec Awards 2015 benötigt das Team Rooftop nun Ihre Stimme.
Voten können Sie bis 11. Januar unter www.greentec-awards.com/wettbewerb/online-voting-2015.html.
Für weitere Informationen besuchen Sie uns doch einfach:www.teamrooftop.de. Danke!
09.01.2015
SONNENENERGIE 6/2014: Sind Solaranlagen Bauprodukte?
Aufnahme Solarthermischer Kollektoren in Bauregelliste des DIBt
Ein extremer Sturm in Deutschland hat eine PV-Anlage so beschädigt, dass sich Module aus der Montagesystem gelöst haben. Die zuständigen deutschen Aufsichtsbehörden in Länderverantwortung (Zusammenschluss in der ARGEBAU) haben daraufhin das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) in Berlin in 2010 damit beauftragt das Thema „Baurechtliche Einordnung von Solaranlagen (Photovoltaik, Solarthermie) zu prüfen.
Das DIBt ist gegenüber den Fachkommissionen „Bauaufsicht“ und „Bautechnik“ der ARGEBAU rechenschaftspflichtig und hat Ende September 2010 einen ersten Bericht zum Kontakt mit der Branche erstellt. Die FK „Bauaufsicht“ vertritt die Auffassung, dass Solaranlagen im rechtlichen Sinne „Bauprodukte“ sind und dass deshalb auch die entsprechenden Vorschriften gelten. Dies bedeutet:
- Solaranlagen und deren Komponenten sind baurechtlich relevant
- ein CE-Kennzeichen nach Bauprodukten-Richtlinie oder ….
- ein CE-Kennzeichen nach anderen Richtlinien oder …
- ein Ü-Zeichen wäre erforderlich.
Mit dieser Aufgabenstellung hat es bis Ende 2011 diverse Gespräche zwischen dem BSW/BDH) und dem DIBt gegeben. Inhalt der Diskussion war der sogenannte „beschriebene Stand der Technik“ und dessen Anwendung für die Herstellung, Planung und Erstellung von Solaranlagen. Parallel wurde auf der europäischen Ebene die Überarbeitung der zuständigen Normen (EN 12975, 12976 und 12977) mit dem Ziel voran getrieben, dass zumindest für die Kollektornorm EN 12975 eine sogenannte „harmonisierte Norm“ nach der EU-Bauproduktenrichtlinie entsteht. Eine „harmonisierte Norm“ ist erforderlich, um ein CE-Kennzeichen nach der entsprechenden EU-Richtlinie zu definieren und erteilen. Liegt eine solche EU-Norm nicht vor, kann und muss jedes Mitgliedsland nationale Regeln zur Sicherstellung der Qualität erstellen und anwenden. In Deutschland wäre es dann das Ü-Zeichen des DIBt.
09.01.2015
SONNENENERGIE 6/2014: Energielabel für Sonnenkollektoren
Ab 2015 wird die Heizungsbranche den Markt mit Effizienzlabeln für Energie relevante Produkte (ErP) überfluten. Sonnenkollektoren (SK) werden nicht ausgezeichnet – oder doch?
Sonnenkollektoren: Nur eine Randerscheinung
Moderne Heiztechnik mit Kesseln und Wärmepumpen (WP) erreicht allein mit dem Produktlabel schon mindestens die Klasse A bei der Raumheizung. Effizienzklassen für SK sehen die delegierten Verordnungen (EU) Nr. 811/2013 und Nr. 812/2013 nicht explizit vor, sie finden lediglich bei sog. Verbundanlagen Berücksichtigung. Wer für ein EFH bei den großen Heizungsherstellern nach Solarthermie fragt, wird enttäuscht werden. Denn weil man bereits mit 2 bis 4 m² SK-Fläche in Kombination mit einem Brennwertkessel im Paketlabel für die beiden Kategorien Raumheizung und WW-Bereitung jeweils schon ein A+ bekommt, wird kaum mehr geboten werden. Gleichzeitig werden dadurch größere Solaranlagen, die sinnvoll für das teilsolare Heizen eingesetzt werden können, verhindert. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass ein weiterer Marktrückgang die Folge sein wird.
ErP-Excluding renewable Products?
Als Erklärung wird angeführt, dass die Energiekennzeichnung nur für primärenergieverbrauchende Geräte gedacht war. Es ist den Solarverbänden zu verdanken, dass sich die Solarthermie überhaupt in der Verordnung wiederfindet. Aber für Biomassekessel wird es auch bald ein Label geben. Sinnvoll ist dann eine primärenergetische Betrachtung, die den Aufwand im Verhältnis zur gelieferten Nutzenergie darstellt, und nicht umgekehrt wie bisher bei den Effizienzklassen. SK zeigen hier, dass im Vergleich zu den anderen Wärmerzeugern (WEZ) mit sehr geringen laufenden Wärmekosten gerechnet werden kann.
09.01.2015
Region Nürnberg: Die Energiewende tatkräftig umsetzen
Beratungsstelle r.e.solut für Erneuerbare Energien in der Region Nürnberg/Fürth eröffnet. Seit November gibt es im Energietechnologischen Zentrum die r.e.solut – Beratung für Bürgerinnen und Bürger. Durch kompetente und firmenneutrale Auskunft zu Sonnenstrom, Sonnenwärme, Holzheizung, BHKW oder Wärmepumpe soll der Einsatz der Erneuerbaren Energien in der Region gestärkt werden. Die r.e.solut – Beratung wird getragen vom Landesverband Franken der DGS und gefördert von der ENERGIEAGENTUR nordbayern GmbH.
Unabhängig und Firmenneutral
Die kostenpflichtigen Beratungsgespräche erfolgen individuell nach vereinbarten Terminen. Unabhängig von Handwerker- oder Herstellerinteressen sollen Qualität und Zuverlässigkeit für ein angemessenes Kosten-Nutzenverhältnis bei Kaufentscheidungen gesichert werden.
Neben Fragen rund um Techniken, Funktionsweisen und Produkten können auch Angebotsbewertungen, Ertragsberechnungen oder Privatgutachten angefragt werden. „Mit unseren Erfahrungen und unserem Know-how wollen wir private Haushalte und Unternehmen im Großraum Nürnberg unterstützen, ihre Energiewende jetzt entschlossen und wirtschaftlich umzusetzen!“, sagt r.e.solut – Berater Oskar Wolf, der seit 15 Jahren in der Branche der Erneuerbaren Energien beratend tätig ist. „Wir wollen die Vorteile der eigenen Energiewende sichtbar machen und den Bürgern den Rücken stärken. Es geht um rationale und verantwortungsvolle Entscheidungen!“
Langjährige Erfahrung
Als Fachwirt für dezentrale Energietechnik, Energieauditor, BAFA-Energieberater und Solarexperte des ehemaligen solid-Zentrums weiß r.e.solut – Berater Wolf worauf es ankommt: „Bei steigenden Strom- und Heizkosten wollen sich viele Verbraucher unabhängig machen von fossilen Energien, doch dabei gilt es sorgfältig zu prüfen: Welche Technologie, welches Konzept ist für meinen Bedarf tatsächlich geeignet? Welche Finanzierung und Förderungen sind bei einer Gebäudesanierung oder einen Neubau mit moderner klimafreundlicher Anlagentechnik möglich? Wo finde ich erfahrene Planer und Fachbetriebe? Welches Angebot ist wirklich aussagekräftig, welche Garantien sind verlässlich? Hier helfen wir gerne weiter.“
Beratungsgebühr und Beratungsgutschein
Die Kosten der r.e.solut – Beratung betragen regulär 75 Euro pro Stunde, ermäßigt durch den „Beratungsgutschein 25“ der ENERGIEAGENTUR nordbayern GmbH und der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, Landesverband Franken e.V. jedoch vorteilhaft nur 50 Euro pro Stunde.
Die Beratungsgutscheine finden sich als Download auf den Internetseiten der Kooperationspartner, z.B. hier: www.dgs-franken.de/resolut
Kontakt: Für Terminvereinbarungen: Frau Ziyane Arik (täglich von 9:00 bis 14:00 Uhr) unter 0911/376 516 30 oder per Mail: arik(at)dgs-franken.de
09.01.2015
DGS-Diskussionspapier zum Thema Biogas
"Reduzierung des Flächenanspruchs für den Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen", so ist das aktuelle Diskussionspapier der DGS zum Thema Biogas überschrieben. Mit Hilfe dieses Positionspapiers (ohne Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, aber mit dem Anspruch auf politische Wirksamkeit) möchten wir mit Ihnen in die Diskussion einsteigen.
Die DGS ist seit den 1970er Jahren Trendsetter in Sachen Energiewende. Fachleute und interessierte Bürger promoten bestehende Technologien für die Erzeugung regenerativer Energien. Sie erdenken aber auch Zukunftsszenarien für die weitere Entwicklung hin zu 100% Erneuerbare Energien. In diesem Kontext ist auch dieses Papier zu sehen. Schon 2007 hat der Arbeitskreis Biogas in der DGS darauf hingewiesen, dass die Effizienz der Biogasanlagen hinsichtlich des Abbaus der Biomasse zu Biogas zu gering ist.
Unsere konkrete Forderungen an die Politik sind
- die Wiedereinführung des Nawaro-Bonus
- für landwirtschaftliche Nebenprodukte und Energiepflanzen (ohne Mais)
- für neue Energiepflanzen, die eine positive ökologische Wirkung haben,
wie beispielsweise Wildpflanzenmischungen
- für Kleegras und Zwischenfruchtmischungen - Pferdemist in die Regelung für den bestehenden Güllebonus aufnehmen
- Sowie die Einführung einer gesetzliche Regelung, dass Überschuss-Strom aus Erneuerbaren Energien, ohne Gebühren (EEG-Umlage, etc.) genutzt werden können.
Da es sich hier um ein Diskussionspapier handelt, sind Rückmeldungen, Hinweise, Verbesserungen erwünscht. Alles, was zur weiteren Energiewende beiträgt, ist herzlich willkommen.
Kontakt: Walter Danner, w.danner(at)strohvergaerung.de
09.01.2015
Vergünstigte Anzeigen für DGS-Mitglieder
Dank der qualifizierten und gezielten Verbreitung erreichen Sie mit Ihrer Werbung in der SONNENENERGIE die verantwortlichen Entscheider direkt: ob Handwerker, Installateur, Ingenieur, Planer, Architekt, privater oder öffentlicher und Investor. Platz für Ihre online Werbung bieten die Portale www.sonnenenergie.de und www.dgs.de sowie der wöchentliche DGS-Newsletter mit 15.000 Abonnenten.
Gerne steht Ihnen das Team vom bigbenreklamebureau in Fischerhude bei Ihrer Medienplanung für 2015 persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Kontaktinformationen sowei die aktuellen Mediadaten 2015 finden Sie hier.
Platz für Ihre online Werbung bieten die Portale www.sonnenenergie.de und www.dgs.de sowie der wöchentliche DGS-Newsletter mit knapp 15.000 Abonnenten.
Ihr Kontakt: Antje Baraccani
bigbenreklamebureau GmbH
E: ab(at)bb-rb.de
09.01.2015
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