Meldung von Steckdosen-Solargeräten in Deutschland

Meldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Derzeit ist juristisch die Frage nicht vollständig belastbar geklärt, ob es sich bei einem Steckdosen-Solargerät um eine Einheit im Sinne des Marktstammdatenregisters handelt: Demnach dürften Steckdosen-Solargeräte den Kriterien einer „ortsfesten Erzeugungseinheit“ im Sinne der Verordnung § 2 Nr. 4 MaStRV nicht genügen. Dieser Begriff ist in der Begründung der MaStRV zwar nicht weiter beschrieben, es dürfte aber Erzeugungseinheiten betreffen, die im Sinne einer gewissen Dauerhaftigkeit errichtet werden (Fundament, verschraubter Unterbau usw.). Die typischen Balkon- oder Terrassenmodule dürften jedenfalls dann nicht darunter fallen, wenn sie nicht dauerhaft mit einem Gebäude verschraubt sind.
(Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz)

Meldung bei dem Netzbetreiber

Die Meldung beim Netzbetreiber ist für Steckersolargeräte gegenüber fest angeschlossenen PV-Anlagen vereinfacht.

In der anstehenden Novellierung der VDE-AR-N 4105 soll diese Grenze auf 800 VA (Watt) angehoben werden. (Allerdings ist unklar, ob die neue VDE-AR-N 4105 noch in diesem Jahr oder erst in 2025 veröffentlicht wird.)

Im geplanten Solarpaket der Bundesregierung sind weitere Vereinfachungen vorgesehen: Für Steckersolargeräte bis 800 VA (Watt) Wechselrichterleistung und 2000 Watt Photovoltaikleistung wird die Meldung beim Netzbetreiber gänzlich entfallen. (Auch hier ist noch unklar, ob und wann die derzeitige Fassung verabschiedet wird.)

Inzwischen verzichten immer mehr Netzbetreiber auf die Meldung. Zum Beispiel:

Wenn sie auf Stromausfall.de ihre PLZ eingeben wird ihnen Ihr Netzbetreiber angezeigt.

Meldung von Steckdosen-Solargeräten in anderen Ländern