23.06.2017
PV-Ackerflächen-Projekte sorgen für weiter sinkende Zuschlagswerte
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Ausschreibung für Solaranlagen am 14. Juni 32 Gebote mit einem Umfang von 201 Megawatt bezuschlagt. Während bei der letzten Ausschreibungsrunde das niedrigste Angebot noch bei 6,00 Cent/Kilowattstunde (ct/kWh) lag, betrug nun der höchste Zuschlagswert 5,9 ct/kWh. In dieser Runde waren zum ersten Mal Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und Baden-Württemberg zugelassen, die für besonders günstige Angebote sorgten. Die Preise für Solarstrom Solarparks erreichen damit ein neues Rekordtief. Projektierer großer Solarstromanlagen müssen an den Ausschreibungen teilnehmen, um eine Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten. In den letzten fünf Jahren haben sich die Solarstrom-Preise aus der PV-Freifläche halbiert.
Der jüngste Preisrückgang in Höhe von 14 Prozent gegenüber der letzten Ausschreibungsrunde im Frühjahr dieses Jahres geht auch nach Ansicht des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) nicht nur auf die jüngsten weiteren Preissenkungen bei der PV zurück. Einen Einfluss habe auch die Öffnung der Standortkulisse im Freistaat Bayern und in Baden-Württemberg gehabt, so der BSW. "Die Tatsache, dass Gebote für Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten abgegeben werden können, hat zu deutlich gesunkenen Zuschlagswerten geführt", bestätigt auch Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sank im Vergleich zur Vorrunde um 0,9 ct/kWh auf 5,66 ct/kWh (Vorrunde 6,58 ct/kWh). "Eine so deutliche Senkung des Preisniveaus hat es seit Beginn der Ausschreibungen noch nicht gegeben und ist ein deutliches Zeichen für den durch die Erweiterung der Flächenkulisse gewachsenen Wettbewerb".
Bayern und Baden-Württemberg verabschiedeten erst kürzlich Verordnungen, nach denen in beschränktem Umfang ab sofort auch landwirtschaftliche Flächen in sogenannten benachteiligten Gebieten als Standorte für Solarparks genutzt werden dürfen. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich 19 in einem Umfang von 124 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten dieser Bundesländer. 18 dieser Gebote betreffen Projekte in Bayern, nur eines auf ein Projekt in Baden-Württemberg. So hat sich der Anteil der Auktionsgewinner aus Bayern gegenüber der letzten Auktionsrunde von 16 Prozent auf 56 Prozent mehr als verdreifacht. Das Kontingent von insgesamt 200 ha für solche Projekte ist damit für dieses Jahr aber noch nicht ausgeschöpft. Es wird, das lässt sich bereits heute sagen, auch bei der nächsten Auktionsrunde eine Rolle spielen. Für BW gilt dies umso mehr.
Denn was auf den ersten Blick so positiv erscheint, ist es nicht wirklich. Da die Ackerflächen in benachteiligten Gebieten, so die Umschreibung für minderwertiges Ackerland, günstigere Bedingungen als Konversionsflächen oder Infrastrukturflächen entlang von Autobahnen oder Eisenbahnen bieten, entsteht nun ein PV-FreiflächenSog gen Süddeutschland. Zumindest so lange, als keines der anderen Bundesländer von der Möglichkeit der Öffnungsklausel des EEG Gebrauch macht. Es steht zu befürchten, dass sich keines der anderen Bundesländer bewegt und der jetzige Zustand bestehen bleibt. Dadurch würde eine Schwerpunktbildung bei der Photovoltaik im Süden der Republik entstehen, wohingegen der Norden immer mehr zum Schwerpunkt für Wind werden würde.
Dass dies nicht einfach natürwüchsig geschieht, sondern einer politischen Linie folgt welche eine dezentrale Energiewende verhindern will, zeigen auch die Pläne zum Netzausbau. Die sehen genau diese Zweiteilung Deutschlands und eine Verbindung von Nord nach Süd durch die großen HGÜ-Leitungen vor. Da sich die Stromautobahnen verzögern, wollen die alten fossilen Mächte die Gunst der Stunde nutzen und als „Übergangslösung zwischen Atomausstieg und HGÜ-Trassen“ sogenannte ÜNB-Kraftwerke bauen lassen. Diese dienten nach Angaben der BNetzA alleine der Netzstabilisierung und dürften nicht am Strommarkt eingesetzt werden. Sie dienten nicht dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage.
Die BNetzA hat Anfang Juni eine dementsprechende Bedarfsplanung vorgelegt. Danach sei für diese Anlagen als „besondere netztechnische Betriebsmittel“ gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Süddeutschland ein Volumen von 1.200 Megawatt (MW) erforderlich. Damit bestätigt sie den von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im Februar 2017 angemeldeten „Bedarf“ im Grundsatz. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert ergänzend ein technologieoffen ausgestaltetes Ausschreibungsverfahren für diese ÜNB-Kraftwerke und versucht damit, neue Gaskraftwerke ins Spiel zu bringen. Dezentrale Systemdienstleistungen mit Verbundlösungen von Erneuerbaren Energien und Speichern kommen in diesen Sandkastenspielen grundsätzlich nicht vor. Stattdessen sind die ÜNB voll auf dem Weg zurück in alte Monopolzeiten. Sie wollen – nomen est omen - selbst die neuen Kraftwerke betreiben.
Klaus Oberzig
Bekanntgabe der Ergebnisse der Solarausschreibung Juni 2017