02.03.2018
Neues Förderprogramm für PV und Speicher in Baden-Württemberg
"Wir wollen den Ausbau der Photovoltaik voranbringen und Speicherkapazitäten schaffen", so der Baden-Württembergische Umweltminister Franz Untersteller bei der Präsentation des neuen Förderprogrammes. Als Teil der Solaroffensive der Landesregierung werden für dieses Programm gut 2 Mio. € bereitgestellt. Das Programm läuft zunächst bis Ende 2019. Seit dem Regierungswechsel zu Schwarz-Grün wird die Energiewende im "Ländle" angekurbelt: Der Ausbau der Windkraft, der zuvor am Boden war, erreicht nun neue Zubaurekorde. Jetzt soll auch die Photovoltaik-Branche und die Speichertechnik konkret angeschoben werden.
Gefördert wird die Investition in einen Batteriespeicher, der gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage errichtet wird. Nachrüstungen (nur Speicher) werden nicht gefördert. Der Speicher muss dabei auch netzdienlich sein, als technische Voraussetzung ist daher vorgegeben, dass am Anschlusspunkt (wie beim KfW-Programm) nicht mehr als 50 % der PV-Anlagenleistung eingespeist werden.
Gefördert werden die Speicher in diesem Jahr mit einem Fixbetrag als Zuschuss pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität, maximal jedoch mit 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Für Speicher in Verbindung mit einer PV-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) gibt es einen Zuschuss von 300 € pro kWh, für größere Anlagen sogar 400 € pro kWh. Für ein prognosebasiertes Batteriemanagementsystem wird zusätzlich ein einmaliger Bonus in Höhe von 250 € gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt bei Anlagen bis 30 kWp 7.500 €, 60.000 € sind es maximal bei Anlagen > 30 kWp. Im kommenden Jahr werden die Fördersätze und max. Förderhöhen reduziert (z.B. bei kleinen Speichern von 200 auf 300 € pro kWh).
Und es werden nicht nur Heimspeicher, sondern auch Speicher größer 30 kWh (also Speichergrößen typisch für den gewerblich, landwirtschaftlichen Bereich) gefördert. Das Land erhofft sich dadurch einen Anschub auch in diesem Bereich. Antragstellungen sind ab dem 1. März bei der L-Bank, der Förderbank des Landes BW, möglich (www.l-bank.de/pv-speicher). Auch eine Hotline wurde dort eingerichtet. Antragsberechtigt sind nahezu alle natürlichen und juristischen Personen, PV-Anlage und Speicher müssen in Baden-Württemberg installiert werden.
Als wichtige technische Förderbedingung gilt noch, dass das Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp/1 kWh beträgt.
Für eine PV-Anlage mit 5 kWp darf der Speicher also höchstens 4,1 kWh groß sein, bei einer 10 kWp-Anlage höchstens 8,2 kWh. Das ist jedoch ein großes Hindernis beim Neubau eines KfW40plus-Gebäudes, da dort durch die KfW-Förderung eine 1:1-Auslegung eines Batteriespeichers (1 kWp/1kWh) gefordert wird. Hier kann dann die Förderung des Landes nicht genutzt werden. Die Anlage muss außerdem nach Freigabe des BSi (für Sommer 2018 erwartet) mit einem intelligenten Meßsystem (iMSys) ausgestattet bzw. nachgerüstet werden.
Das Programm ist kombinierbar mit der KfW-Förderung. Gegenüber der DGS bestätigte auch das Umweltschutzamt in Freiburg, dass die lokale Förderung von Batteriespeicher der Stadt Freiburg prinzipiell mit anderen Förderungen kombinierbar ist. Es muss jedoch im Einzelfall genau berechnet werden, damit die Förderobergrenzen bei Kombination von Förderungen nicht überschritten werden. Die RWTH Aachen, die das KfW-Speicherprogramm wissenschaftlich begleitet, wird auch für das Baden-Württembergische Förderprogramm ein Monitoringprogramm aufsetzen.
Bewertung der DGS: Dieses neue Förderprogram ist positiv. Zum einen setzt das Land hier einen konkreten Impuls und unterstützt finanziell, zum anderen sind die Förderbedingen sehr einfach und anwenderfreundlich gehalten. Viele Förderbedingungen sind an das KfW-Programm angelehnt, hier kann ohne großen bürokratischen Aufwand ein Zuschuss zur Investition in Anspruch genommen werden. Einziger "Haken" ist die Auslegungsbedingung, die eine Landesförderung beim Neubau eines KfW40plus-Gebäudes verbietet. Nachahmer gesucht!
Jörg Sutter
Tipp: Webinar am 09.03.2018, 10 - 12 Uhr
Fit für das neue PV-Speicherförderprogramm für Baden-Württemberg
Am 1. März wird das neue Förderprogramm starten - mit einer Laufzeit bis Ende 2019. Informieren Sie sich jetzt in unserem Webinar und sichern Sie sich so Ihren Wettbewerbsvorteil. Bis zu 30% der Netto-Speicherkosten sollen mit direkten Investitionszuschüssen gefördert werden - sowohl bei den Heimspeichern als auch bei den Gewerbespeichern. Auch Energiemanagementsysteme zur Lastverschiebung (z.B. Sunny Home Manager, Solar Log) werden extra gefördert.
Der DGS-Franken Experte Michael Vogtmann kennt alle (erfreulichen) Details des geplanten Programms. Er wird diese in Kombination mit den idealen Zielgruppen sowie den praxisnahen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorstellen und mit den Teilnehmern des Webinars diskutieren.
Inhalte:
- Was wird gefördert?
- Wer wird gefördert?
- Konditionen
- So funktioniert's
- So rechnet es sich
Jetzt anmelden: www.solarakademie-franken.de/termine/WP10-2018-03-09