01.06.2018
Unglaubwürdige Energiepolitik: Nur den „Großen“ wird die Leitung gelegt
Ach wie jubelten zahlreiche Öko-Energie-Aktivisten. Denn sie hatten tatsächlich den Worten geglaubt, die sie im aktuellen Großkoalitionsvertrag lasen: >Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden … Vorgesehen sind Sonderausschreibungen, mit denen acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020.<
Doch kaum war die GroKo-Regierung ein paar Tage im Amt, stellte selbst das den Altenergien aufgeschlossene Informationsportal Verifox die Frage: „Bricht Altmaier sein Wort?“ Denn im Referentenentwurf von Peter Altmaiers (CDU) Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) zur Ökostrom-Förderung „fehlt der im Koalitionsvertrag vereinbarte schnellere Ausbau komplett“, so Verifox
In seiner Rechtfertigung, den Ausbau zu verhindern, berief sich Altmaier vor allem auf einen Satz im GroKo-Vertrag, den man unter „Kleingedrucktes“ einordnen könnte: >Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.< Wir haben zwar diese Netzausbau-Lüge an dieser Stelle schon mehrfach deutlich angeprangert: Die Netze sind dicht, weil sie immer noch mit Kohlestrom geflutet werden. Doch was stören einen Wirtschaftsminister Fakten, wenn er der Lobby der Leitungsfetischisten etwas Gutes tun kann?
Daten- und Verbraucherschutz? Kleine ohne Chance!
Genau dasselbe – die Großen dürfen machen, die Kleinen werden behindert – beim Datenschutz. Zurzeit sind Vereine und Miniunternehmen mehr als verunsichert, wenn sie das Wort „Datenschutzgrundverordnung“ oder das Kürzel DSGVO nur hören oder lesen. Sie fürchten sich vor Abmahnanwälten, die offenbar auch hier wieder Chancen sehen, Kasse ohne großen Aufwand zu machen. Denn welcher Webseitenbetreiber ist wirklich sicher, alle Vorgaben dieses aus Deutschland initiierten EU-Bürokratiemonsters DSGVO zu erfüllen?
Auf der anderen Seite will die Bundesregierung die Häuser immer „smart’er machen. Doch die Intelligenz solcher Systeme ist mehr als fragwürdig, weil „kaum vertrauenswürdig“, wie in einer Studie im Auftrag des Bundesforschungsministeriums herauskam.
Doch ob so genannte „Smart Home“-Fernsteuerungen für Fenster, Heizungen, Licht oder digitale Zähler, auch Smart Meter genannt: Gerade Konzerne der Energiewirtschaft sind daran mehr als interessiert, mit deren Hilfe ihre Hände und Augen in die Privathäuser hinein zu verlängern. „Es bedarf einer konsequenten Rechtsdurchsetzung durch Behörden und Verbraucherorganisationen, um gesetzeswidrige Datenschutzpraktiken zu ahnden und auf Missstände hinzuweisen“, steht in der Studie. Von Konsequenzen auf Regierungsseite haben wir bislang nichts gehört.
Gesetze schaffen nicht immer Legalität
Dass nicht jede gesetzlich beschlossene „Unterstützung“ von Großkonzernen legal ist, genau das aber hat die Regierung erst in dieser Woche erfahren. „Deutschland hat gegen EU-Recht verstoßen, indem die Regierung zwischen 2012 und 2013 Großabnehmern Stromnetzentgelte erlassen hatte. Diese Ausnahmen stellten eine illegale Staatsbeihilfe dar, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit.“ So stand es am Montag auf „Zeit online“.
Die EU-Kommissarin spekuliert von etwa 600 Mio. Euro, die die Regierung nun nachträglich von den Stromfressern einzufordern habe. „Nachlässe sind aber möglich“ laut Vestager.
Da passt es doch, dass nahezu zeitgleich Ergebnisse eine noch nicht öffentlichen Studie ans Licht kamen: Das BMWI hat prüfen lassen, wie sich der Einspeisevorrang von Ökostrom einschränken ließe, berichten übereinstimmend viele Medien. Dass Minister Altmaier sofort diesen wohl eigenen Wunsch widerrief, die Energiewende zu torpedieren, ist auf Grund der sofort hochkommenden, vielseitigen Proteste zu erwarten gewesen.
Doch können „wir Kleinen“ verantwortlichen (Energie-)Politikern wie Peter Altmaier nach den vielen … unschönen Erlebnissen der letzten Zeit überhaupt noch glauben?
Ich sage: Nein.