21.02.2014
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf Ausschreibung Photovoltaik
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS)
zum Verordnungsentwurf Ausschreibung Photovoltaik vom 15.01.2015
Allgemeines:
Bereits in unserer Stellungnahme zum Eckpunktepapier vom Juli 2014 halten wir die Befürchtung geäußert, dass mit Einführung der Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eine zunehmende Unsicherheit bei Investoren und höhere Kosten gegenüber den bisher kalkulierten Vergütungen zu erwarten sind. Um bei einer Ausschreibung mitzubieten, ist ein nicht geringer organisatorischer Aufwand zu leisten, das Projekt ist intensiv zu planen, damit die Wirtschaftlichkeit hinreichend genau berechnet und ein Abgabepreis bestimmt werden kann. Vor allem aber muss für die Teilnahme an der Ausschreibung ein Bebauungsplan erlassen oder dessen Erlass binnen eines Jahres absehbar sein, der die Errichtung zulässt bzw. vorsieht. Das aufwändige Planverfahren überhaupt einzuleiten setzt aber in der Praxis in der Regel voraus, dass ein Investor für die geplante Nutzung bereits vorhanden und das Grundstück für diesen gesichert ist. Grundstückserwerb und Bebauungsplanverfahren müssen infolge der Ausschreibung jedoch nunmehr zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem es noch unsicher ist, ob die Anlage gefördert wird. Diese Unsicherheit macht Photovoltaikprojekte auf Seiten der Anlagenerrichter zu einem Spekulationsobjekt hochkapitalisierter Anleger. Auf Seiten der Gemeinden wird die Ungewissheit über die Aufnahme einer planungsgemäßen Nutzung häufig dazu führen, dass der entsprechende Bebauungsplan gar nicht erst in Angriff genommen wird. Kleinere Bieter werden jedenfalls regelmäßig nicht in der Lage sein, die Voraussetzungen zu erfüllen.
Zudem ist im Vorfeld der Ausschreibung eine finanzielle Sicherheit zu hinterlegen. Nach Abgabe des Gebotes bleibt die Unsicherheit, ob das Projekt einen Zuschlag erhält und wirklich gebaut werden kann. Nur im Falle eines Zuschlags können die Vorbereitungs- und Planungskosten des Investors bzw. Projektierers wieder eingespielt werden. Ansonsten müssen die Kosten auf andere realisierte Projekte umgelegt werden bzw. führen bei kleineren Unternehmen zu Verlusten. Ein Teil der bisherigen Marktteilnehmer ist daher vom Verfahren der Ausschreiben von vorneherein ausgeschlossen. Diese Befürchtung haben wir in unserer Stellungnahme zum Eckpunktepapier bereits geäußert. Insbesondere auch schon allein hinsichtlich des Umfangs des Verordnungsentwurfes wurde eine komplexe, für die Marktteilnehmer teilweise wenig verständliche Umsetzungsvariante gewählt worden zu sein, was die Marktteilnehmer noch weiter einschränken wird.
Die Abgabefrist für diese Stellungnahme, sowie der gesamte Zeitplan für die Erstellung der Verordnung, sind leider sehr ambitioniert. Es bleibt zu hoffen, dass es dabei nicht zu Fehlern kommt, die größere Auswirkungen auf die Branche und den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland haben. Die Marktteilnehmer der Photovoltaik in Deutschland sind schnelle Umstellungen gewohnt.
Es ist jedoch fraglich, ob die Veränderungen (auch insbesondere im Bereich der
Anlagenfinanzierung von Banken) so schnell an des neuen Systems angepasst werden können. Ansonsten droht eine weitere Bremse des bereits stark abgefallenen Ausbaus.
Die ausführliche Stellungnahme zum Download
Rückmeldungen zur Stellungnahme bitte an info(at)dgs.de