29.04.2016
EEG-Novelle 2016
Am 15. April erhielt die DGS den Entwurf der EEG-Novelle 2016 mit der Bitte um Kenntnis- und ggf. Stellungnahme. Viel Zeit gab man uns nicht. Sollte die DGS zu dem Entwurf eine Stellungnahme abgeben wollen, bat man um deren Übersendung bis Donnerstag, 21. April 2016, 14.00 Uhr. Die Kurzfristigkeit bat man zu entschuldigen. Das war wieder mal sehr knapp. Der Referentenentwurf des BMWi (IIIB2) "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus Erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der Erneuerbaren Energien" umfasst immerhin 269 Seiten. Dafür war knapp eine Woche eigentlich ein "gespielter Witz". Schließlich wurde die Frist nochmals um eine Woche (bis zum 28.04.16) verlängert. Deutlich mehr Zeit also, aber sicherlich nicht genug.
Technische und politische Stellungnahme
In diesem DGS-Newsletter finden Sie zwei Stellungnahmen der DGS. Die technische, die konkret auf die EEG-Novelle eingeht, und die "politische". Hier gehen wir näher darauf ein, welcher grundsätzliche Wandel der Energielandschaft unserer Ansicht nach von Nöten ist.
Hintergrund
Der Entwurf ist verteilt auf zwei Dokumente: Zum einen gibt es den Entwurf des EEG 2016 einschließlich aller Folgeänderungen, und andererseits den Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes, der im weiteren Verfahren in die EEG-Novelle eingefügt werden soll. Diese Entwürfe sind Entwürfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sind. Wie bereits im EEG 2014 vorgesehen, wird mit der EEG-Novelle 2016 die Förderung der Erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen umgestellt. Hierdurch soll die Förderung der Erneuerbaren Energien künftig wettbewerblich ermittelt und eine effektive Mengensteuerung eingeführt werden. Zugleich soll die Akteursvielfalt gewahrt werden. Die Einzelheiten der Gesetzentwürfe werden derzeit innerhalb der Bundesregierung fachlich diskutiert. Hierzu zählen insbesondere die folgenden offenen Punkte:
- Einhaltung des im EEG 2014 festgelegten Ausbaukorridors,
- Zusammenhang des Ausbaukorridors mit den technologiespezifischen Ausbauzielen des EEG 2014; hierzu zählt auch die Mindestausschreibungsmenge für die Windenergie an Land,
- Ausschreibungsmodalitäten für PV; hierzu zählt auch die Frage, bis zu welcher Grenze Solaranlagen von einer Ausschreibung ausgenommen sind und welche Vergütung Anlagen unterhalb dieser Grenze erhalten, und
- Ausschreibungsmodalitäten für Biomasse: Auch für Biomasseanlagen werden kurzfristig Ausschreibungen eingeführt, an denen neue und bestehende Anlagen teilnehmen können. Hierzu werden im EEG 2016 die Eckpunkte geregelt. Eine entsprechende Verordnung wird noch in dieser Legislaturperiode die weiteren Details regeln, so dass noch 2017 die erste Ausschreibungsrunde stattfinden kann. Im Übrigen werden die Ausschreibungsmodalitäten einschließlich der Ausschreibungsmengen innerhalb der Bundesregierung fachlich diskutiert.
Ferner sind Gegenstand der fachlichen Diskussionen im Ressortkreis eine Einmaldegression für Windenergieanlagen an Land, die regionale Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, die Höchstwerte in den Ausschreibungen für die einzelnen Technologien sowie der im Gesetzentwurf vorgesehene Zahlungsanspruch in den ersten 6 Stunden, in denen negative Preise auftreten. Außerdem soll die Besondere Ausgleichsregelung um eine Regelung ergänzt werden, die verhindert, dass Unternehmen, die Energieeffizienzmaßnahmen durchführen, allein aus diesem Grund ihre Begünstigung verlieren. Außerdem ist das BMWi bestrebt, im weiteren Verfahren Regelungen zur Umsetzung der regionalen Grünstromkennzeichnung (vgl. das Eckpunktepapier des BMWi) in den Entwurf aufzunehmen.
29.04.2016
Stellungnahme der DGS zum Referentenentwurf des „EEG 2016“ vom 14.04.2016
Wir schließen uns in vielerlei Hinsicht der bereits vom Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) öffentlich geäußerten Kritik am Referentenentwurf an, der auch aus unserer Sicht nicht dazu beitragen kann, den Markt für Erneuerbare Energien in Deutschland signifikant voranzubringen, sondern die Energiewende weiter ausbremsen wird.
Obwohl bei der Photovoltaik die Ausbauziele der Bundesregierung bereits zwei Jahre in Folge deutlich verfehlt wurden, sieht der Gesetzesentwurf keine wirksamen Maßnahmen zur Wiederbelebung der Solarnachfrage vor. Dies obgleich die Solartechnik inzwischen preiswert geworden ist und neben der Windkraft zu den wichtigsten Stützen der Energiewende zählt.
Weder die Klimaschutzziele von Paris noch der eigens formulierte Errichtungskorridor für PV-Anlagen in Höhe von 2,4 bis 2,6 GW pro Jahr werden durch den aktuellen EEG-Entwurf erreicht.
Mit dem Gesetzentwurf will das Bundeswirtschaftsministerium stattdessen den Ausbau der Erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung auf 40% bis maximal 45% bis 2025 deckeln. In der Branche der Erneuerbaren Energien stehen damit weitere Zehntausende von Arbeitsplätzen vor allem in der Wind- und Solarbranche vor dem Aus.
Zur ausführlichen Stellungnahme der DGS
29.04.2016
Verbundlösung als Förderkriterium
Der Referentenentwurf zur Novellierung des EEG 2016 liegt auf dem Tisch, er enthält eigentlich das, was zu erwarten war: Die Bundesregierung setzt die Demontage der Erneuerbaren Energien fort. Nachdem die PV mit hinterlistigen Winkelzügen ins Abseits manövriert worden ist, nehmen sich Wirtschaftsminister Gabriel und sein Adlatus Baake jetzt den Wind on shore vor. Die Kritik an diesem verantwortungslosen Machwerk wird auch in diesem DGS-Newsletter dokumentiert. Man kann sie nicht oft genug wiederholen und die Schamlosigkeit, mit der sich die Regierungskoalition von der mächtigen Energielobby funktionalisieren lässt, anprangern. Zugleich müssen wir aber eingestehen, dass auch in unseren eigenen Reihen noch kein tiefergehender Diskurs über die Zukunft des EEG stattgefunden hat. Gibtt es Vorstellungen, wohin wir als Verfechter der Solarenergie die Entwicklung dieses Gesetzes bzw. der Regelwerke zur Energiewende gern treiben würden? Sprechen wir nicht erst in Ansätzen über Alternativen, die zu politischen Konzepten und Forderungen werden können? Ohne Bilder über die eigenen Perspektiven bleibt die Kritik an der Energiepolitik der Regierung blutleer und wird der Energiewende nicht auf die Beine helfen können. Mithin sollten wir beginnen, die Kritik an der gegenwärtigen Novellierung zu nutzen, um eigene Perspektiven zu entwickeln. Wir müssen unsere Eigenständigkeit im Denken zurückerobern.
Vor dem Hintergrund, dass die letzten Bundesregierungen das EEG zu einem Verhin-derungsinstrument erneuerbarer Stromerzeugung umfunktioniert haben, mit dem der jährliche Zubau so stark gedeckelt werden soll, dass die Kohleverstromung noch zwei bis drei Jahrzehnte unangefochten weiter betrieben werden kann, muss man feststellen, dass weite Teile der Energiewendebewegung dies hinzunehmen bereit sind. Es scheint, bei aller geäußerten Kritik so, dass der gegnerische Kurs, der sich übrigens mit dem Leitbegriff der Energieeffizienz tarnt, nicht viel mehr als resignierten Protest hervorruft. Selbst die Industrieverbände der Erneuerbaren schlucken die Kröte, dass PV nur noch als kleinere Dachanlagen gebaut und Windparks, genau wie die PV-Freifläche, per Ausschreibung stark eingefriedet und durch Off-shore Parks samt Nord-Süd-Höchstspannungstrassen ersetzt werden sollen.
Dazu scheint auch zu gehören, dass viele von einem nahen Ende des EEG ausgehen. Wie könnte man sich aber ein verändertes EEG und darüber hinaus veränderte Rahmenbedingungen vorstellen, die neue Impulse setzen? Bevor all das breit in die Diskussion eingebracht werden könnte, brauchen wir Klarheit darüber; um welche Inhalte es dabei gehen sollte.
Wer die Technologieentwicklung der letzten zwei Jahrzehnte verfolgt hat weiß, dass in dieser ersten Entwicklungsphase der Energiewende die Einzeltechnologien (Solar, Wind, Biomasse, Geothermie) zu einer großen Reife entwickelt wurden. Dem sind, zumindest bevor die Destruktion einsetzte, die Regelwerke und gesetzlichen Rahmenbedingungen in etwa gefolgt. In den letzten Jahren haben wir aber auch gesehen, wie diese Einzeltechnologien untereinander oder mit weiteren, neuen Elementen kombiniert werden. Treiber solcher Kombi- oder Verbundlösungen sind immer die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Sie bilden den Klebstoff zwischen den Einzellösungen und bieten neue Perspektiven. Bisher haben wir noch keine passenden und breit akzeptierten Begriffe dafür. Man spricht von Kombis, von Strom-Wärme-System oder Hybrid- oder Verbundlösungen. Als Neuestes ist das Wortungetüm Sektorkoppelung hinzugekommen, ein sehr technischer Begriff, der schwerlich zur Identifikation einlädt. Vorstellungen darüber, wie die veränderten technologischen Bedingungen in neue adäquate Regelwerke übersetzt werden könnten, haben wir kaum.
An praktischen Beispielen für Verbundlösungen der Erneuerbaren mangelt es nicht, es seien hier einige aufgeführt:
- PV und Wärmepumpe
- PV, Wärmepumpe und Solarthermie
- PV und Speicher (netzdienlich oder auf Autarkie ausgerichtet)
- Solarstrom in der Wärmeerzeugung per Heizstab
- Batterien und Speicherlösungen zur Verteilnetzstabilisierung (siehe Beispiel eines 5 MW Speichers in Schwerin)
- E-Fahrzeuge als Speicherbaustein im Verbund mit PV-Anlagen
- Verbundkraftwerke aus Windparks, PV-Freifläche und Batterie plus Biogas-BHKW
- Power to Heat, Power to Gas
- Und nicht zuletzt ist das dänische Modell des Smart District Heating eine Verbundlösung par excellance.
Die Erkenntnis daraus ist, dass nicht die Energieeffizienz fossiler Erzeugungstechniken auf der Tagesordnung steht, sondern die Entfaltung der IKT-getriebenen Verbundlösungen der Erneuerbaren. Dieser Grundgedanke müsste sich auch in den Regelwerken wiederfinden. Doch da wo die Erneuerbaren gefördert werden, geschieht dies nach wie vor separat. Das gilt für das EEG, das KWK-Gesetz, für Bafa-Förderung, die KfW-Programme und die Speicherförderung. Einzig EnEV und EEWärmeG öffnen ein kleines Fensterchen für die Kombination von EE-Anlagen im Wärmebereich, ohne dies aber zum Prinzip zu erheben. Seit heute gilt eine singuläre Förderlösung auch für die Zuschüsse beim Kauf von Elektroautos. Statt mit der Förderung darauf zu zielen, dass E-Fahrzeuge mit Ökostrom betrieben werden, gerät das neue Programm der Bundesregierung zum Förderprogramm für Kohle- und Atomstrom.
Es wäre eine Zielvorstellung, wenn EE-Verbundlösungen gefördert würden und die Kategorie "EE im Verbund" zum Förderkriterium erhoben würde. Man stelle sich vor, PV-Anlagen oder Windparks erhielten nur noch EEG-Einspeisevergütung, wenn sie Teil einer Verbundlösung wären. Das würde ökologisch günstige Lösungen begünstigen und zugleich neuen Geschäftsmodellen für Erneuerbare Auftrieb und Anstoss geben.
Statt der Schmierenkomödie der Ausschreibungen, welche die Akteursvielfalt in den Boden stampfen, sollten wir die Vergütung für Verbundlösungen im EEG fordern. Das könnte über Lösungen wie das Verbundkraftwerk sogar die PV-Freifläche wieder aus dem Sarg lupfen, in den Gabriel und Baake sie verbannt haben. Würde der Verbundgedanke zu einem zentralen Förderkriterium des EEG gemacht, würde dieses Gesetz nicht zum Abwrackmodell verkümmern, sondern zu neuem Leben (einem zweiten Leben?) finden können. Und es könnte ein Vorbild für andere Regelwerke abgeben und auch diesen Perspektiven eröffnen. Die Diskussion sei eröffnet.
Klaus Oberzig
29.04.2016
Weitere Forderungen
Im Rahmen der Anhörung der Länder und Verbände zur EEG-Novelle 2016 gibt es zahlreiche interessante Veröffentlichungen, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Im Übrigen werden im Interesse der Transparenz nicht alle eingehenden Stellungnahmen anschließend auf der Homepage des BMWi veröffentlicht. Somit ist es schwierig welche Verbände konkrete Einwände geltend gemacht haben.
BEE und DNR: Pariser Klimaschutzziele müssen Tempo der Energiewende vorgeben
Anlässlich der Vertragsunterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens haben der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) die Bundesregierung aufgefordert, den Ausbau Erneuerbarer Energien konsequent an den Klimaschutzzielen auszurichten. „Mit dem Beschluss des Pariser Klimagipfels zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad hat sich die internationale Staatengemeinschaft zur Einhaltung sehr ehrgeiziger Treibhausgas-Einsparziele verpflichtet. Damit verbunden ist das Ziel, die Energieversorgung deutlich vor 2050 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Diese Herausforderung wird nur gelingen, wenn wir die Ausbauziele im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klar nach oben korrigieren“, sagte DNR-Präsident Prof. Kai Niebert (Liink zu den Forderungen).
SFV: Gemeinsamer Protest gegen die Verzögerung der Energiewende durch das Wirtschaftsministerium
Eine große Zahl von Energiewende- und Klimaschutz-Organisationen setzt sich für die Beschleunigung der Energiewende gemäß den Beschlüssen der Pariser Klimakonferenz ein. In einer gemeinsamen Pressemitteilung protestieren sie gegen die Verzögerung der Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Eine der Verzögerungsmaßnahmen besteht in der kostentreibenden Fehlleitung der EEG-Umlage in die Taschen der fossilen Stromwirtschaft. Wie diese Fehlleitung zu Stande kommt, ist Thema dieser Pressemitteilung (Link zu den Forderungen).
Eurosolar: Anzeigenkampagne „Kein Stopp der Energiewende!" bezieht Stellung zum aktuellen Referentenentwurf
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) greift mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zum EEG 2016 im Wesentlichen die in den Eckpunktepapieren erarbeiteten Kernpunkte auf und bestätigt den bereits im EEG 2014 eingeschlagenen Weg der Bundesregierung, die Energiewende massiv auszubremsen! Die berechtigte und gut begründete Kritik von EUROSOLAR und anderen Vereinen, Organisationen, Verbänden und Ländern findet im Entwurf bisher keine Berücksichtigung (Link zu den Forderungen).
BEE: Deutliche Korrekturen an EEG 2016 erforderlich, um Energiewende auf Kurs zu halten
Die Energiewende ist das beharrliche Werk von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Mittelstand, die mutig und entschlossen über alle Erneuerbaren Technologien hinweg in eine dezentrale Erzeugungsstruktur investierten. Heute stellen sich alle Akteure der Energiewirtschaft der Aufgabe das erneuerbare Energiesystem aufzubauen. Die Bundesregierung muss dies zur Kenntnis nehmen und den Prozess mit der EEG Novelle 2016 unterstützen. Dafür sind an dieser Novelle noch deutliche Korrekturen erforderlich (Link zu den Forderungen).
29.04.2016
Wenden auch Sie die Energie!
Die Energiewende ist in Gefahr. Das heutige, auf fossiler und atomarer Energie basierende Energiesystem ist aufgrund seiner Begrenztheit und den einhergehenden irreversiblen Schäden an Mensch und Umwelt ein Auslaufmodell und nicht zukunftsfähig. Die DGS steht für die Transformation unserer derzeitigen überwiegend auf wertvollen Rohstoffen basierenden Energieversorgung hin zu einer Ablösung durch 100 % Erneuerbare Energien.
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