11.02.2016
Den Netzausbau mit Flexibilität und Intelligenz betreiben
Otti-Fachtagung über zukünftige Stromnetze für Erneuerbare Energien: Nach zwei Tagen hochwertiger Vorträge zum Thema „zukünftige Stromnetze für Erneuerbare Energien“ am 26. und 27. Januar 2016 in Berlin lässt sich festhalten, dass das Gespenst Netzausbau keines ist. Eine große Zahl von Forschungsaktivitäten in der Wirtschaft wie auch in Forschungsinstituten befasst sich mit dem Thema Intelligenz und Flexibilität in den Netzen. Vor allem in den Verteilnetzen, wo nicht nur der regenerative Strom von PV und Wind eingespeist, sondern auch die Dezentralität durchgesetzt wird bzw. weiter durchgesetzt werden muss.
Die Themenpallete war von Otti breit gesteckt. Neue Windkraft und PV kommen auf die Verteilnetze zu und zunehmend müssen Windkraftanlagen auf See an die Übertragungsnetze angeschlossen werden. Gleichzeitig wird vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung über die Abschaltung des konventionellen Kraftwerksparkes diskutiert. Die Eckpfeiler für den eingeleiteten Wandel hin zu mehr Intelligenz in den Netzen, bzw. zum Umdenken bei den Verteilnetzbetreibern heißen dann auch:
- Flexibilitätsoptionen und ihre Nutzung
- Systemdienstleistungen
- Planung und Betrieb unter zunehmender Unsicherheit
- Informationsmanagement und Kommunikationstechnologie
- Smart Grids und Smart Markets, sowie
- Regulierung
Neben dem Thema Speicher im Netz geht es um Digitalisierung (Digitalisierungsgesetz) und Automatisierung auf der einen, bzw. neue Regelungen wie etwa die Novellierung der „Anreizregulierungsverordnung“ auf der anderen Seite. Beide Regulatorien werden künftig den Netzbetreibern als Leitplanken dienen, damit sich deren Netzplanung stärker an operativer, automatisierter Dienstleistung orientiert, statt wie bisher am Ausbau Leistungsspitzen dimensionierter Hardware mit gesetzlich garantierter Rendite via Netzentgelte.
Nimmt man die Forschungsinitiativen zum Maßstab, passiert viel im deutschen Stromnetz. Die Aktivitäten zeigen mehr oder weniger auf, dass die Verteilnetze noch sehr viel Elastizität aufweisen, bevor ein substantieller Ausbau erforderlich wird. Darüber hinaus erscheint das Thema Stromnetze als ein zu 100 Prozent technologie-getriebener und obendrein industriell dominierter Dialog, der zu einem Umdenken bei den Verteilnetzbetreibern führt.
Erstaunlich war erneut, dass die nationale und kommunale Raumordnung, sowie die kommunale Akzeptanz auch auf dieser Veranstaltung keine Beachtung fand, wenngleich alle Referenten und Diskutanten vom weiteren Ausbau von PV, Wind-Onshore und Netzanlagen sprachen. Denn Hemmnisse in der Flächenbeschaffung tangieren den Netzausbau ebenso wie technische und regulatorische Probleme. Das gleiche gilt für die ökologische Dimension. Hier wäre zu wünschen, dass diese Bereiche als ein „Bindeglied“ verstanden werden und zukünftig in die Diskussion aufgenommen werden.
Klaus Oberzig
11.02.2016
Solidarfonds Nullverbrauch: Aktueller Stand
Die DGS unterstützt den Solidarfonds Nullverbrauch (siehe auch Meldung im Newsletter vom 18.12.15). Anbei Informationen zum aktuellen Stand der Aktion:
Das durchweg sehr positive Feedback zeigt, dass viele Betreiber von Photovoltaikanlagen von diesem Problem betroffen sind. Darüber hinaus zeigt die Beteiligung von Anlagenbetreibern, die nicht selbst betroffen sind, aber sich solidarisch erklären möchten, dass das Vorgehen der Grundversorger durchweg als ungerecht empfunden wird. Aktuell gibt es rund 70 Teilnehmer, die den Solidarfonds unterstützen möchten. Auch haben einige Teilnehmer im Rahmen ihrer Anmeldung angeboten, sich mit mehreren ihrer Anlagen anzumelden, um die erforderliche Anzahl an Teilnehmern schneller zu erreichen.
In diesem Zusammenhang unser Appell: Je mehr Teilnehmer wir haben, desto mehr können wir ausrichten: Wenn Sie weitere Betroffene kennen, Kontakte zur lokalen Presse bestehen oder Sie in einem der zahlreichen Verbände organisiert sind und dort auf den Solidarfonds aufmerksam machen möchten, freuen wir uns sehr.
Im Zusammenhang mit den zahlreichen Anmeldungen haben uns auch viele Fragen erreicht. So wird beispielsweise häufig die Frage gestellt, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung durch den Anlagenbetreiber erzwungen werden kann, wenn der Grundversorger sich weigert, die von ihm geltend gemachten Forderungen einzuklagen. Dies ist möglich mit dem Instrument der sog. Negativen Feststellungsklage, bei der auch das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder eines Anspruchs vor Gericht geltend gemacht werden kann.
Weiterhin haben uns Teilnehmer häufig gefragt, ob Sie überhaupt in Betracht kommen, wenn sie keinen "echten" Nullverbrauch haben, sondern gering Verbraucher sind. Aktuell handelt es sich bei mehr als der Hälfte der Teilnehmer um Anlagenbetreiber mit echtem Nullverbrauch, also Anlagen, deren Verbrauch bei 0 kWh bzw. im nicht messbaren Bereich liegt. Die von den Anlagenbetreibern mit messbarem, aber dennoch geringem Verbrauch vorgebrachten Fälle zeigen jedoch, dass selbst bei Geringverbrauchern die Kosten des Strombezugs völlig außer Verhältnis zur bezogenen Menge Stroms stehen. Insofern können selbstverständlich auch Teilnehmer mit messbarem Eigenverbrauch am Solidarfonds teilnehmen.
Wir planen derzeit, für mögliche Musterfälle Anlagen mit einem Verbrauch von bis zu 100 kWh p.a. in Betracht zu ziehen. Als erstes Musterverfahren soll jedoch ein "echter" Nullverbrauchsfall ausgewählt werden, da diese größere Erfolgsaussichten haben und sich an Ihnen die Widersinnigkeit und die Ungerechtigkeit des Vorgehens der Grundversorger besonders auffällig zeigt.
Auch die Frage nach der doppelten Abrechnung eines Zweirichtungszählers wurde bereits mehrfach aufgeworfen. Diese und weitere Fragen sammeln wir für das Informationsschreiben, welches nach Erreichen der nötigen Teilnehmerzahl zusammen mit möglichen Textbausteinen an alle Teilnehmer versendet werden soll.
Informationen zu den Bedingungen und zur Anmeldung finden Sie hier: www.info-eeg.de und hier: www.nullverbrauch.de.
Initiiert hat den Solidarfonds die Karlsruher Anwaltskanzlei Nümann + Siebert gemeinsam mit der DGS, dem Solarenergieförderverein Deutschland und dem Deutschen Solarbetreiber-Club.
11.02.2016
SONNENENERGIE 1|16: Es wird eng bei der Eigenversorgung
EE-Strom-Direktverbrauch - Von der Förderung zur Verhinderung: Mit Einführung des EEG 2014 wurde die frühere Förderung des EE-Strom-Direktverbrauchs vor Ort durch eine Belastung mit EEG-Umlage ersetzt, Eigenversorger zahlen aber nur eine verminderte Umlage. Schon das ist oft unbekannt. Noch weniger bekannt ist, dass Eigenversorgungen nur einen kleinen Ausschnitt der dezentralen, örtlichen Erzeugung ausmachen. Wer nämlich den Strom vor Ort an Dritte liefert, ist voll umlagepflichtig. Wo die Grenze zwischen Eigenversorgung und Stromlieferung verläuft, ist überraschend häufig unklar. Die Bundesnetzagentur vertritt eine extrem enge Auslegung, die durch erste Urteile bestätigt wird. Mit den dabei verwendeten unklaren und ungerechten Abgrenzungsformeln werden viele Betreiber überrascht und Investoren abgeschreckt. Die Energiewende wird weiter abgewürgt.
Die Senkung der Vergütungen in Bereiche um 10 ct. und die zum 01.01.2016 auf 100 kWp gesunkene Grenze für „kleine Anlagen“) machen den wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen so schwierig, dass vom vorgesehenen Ausbaukorridor im Jahr 2015 nur wenig mehr als 50 % umgesetzt wurde. Ein Gigawatt mehr beim Neuausbau wäre erforderlich gewesen, um den ohnehin reduzierten Plan zu erfüllen. Diese Lücke geht auch darauf zurück, dass sich die Hoffnung, mit Versorgungskonzepten vor Ort über die Einsparung von Netzstrom die nötigen Renditen zu erreichen, nicht erfüllt. Nicht weil dies technisch oder wirtschaftlich unmöglich wäre, sondern weil das EEG selbst dies verhindert: Die – wenn auch auf 35 bzw. 40 % reduzierte – EEG-Umlage auf den EE-Strom und der mit ihr verbundene Beratungs- und Verwaltungsaufwand schrecken Investoren ab. Dazu ist die Höhe der Umlage für die Zukunft ungewiss. Das damit verbundene Risiko tritt zu den sonstigen Mehrkosten und Unwägbarkeiten örtlicher Versorgung hinzu (kleinere Anlagen, deren notwendige genaue Anpassung an den örtlichen Bedarf bei dessen Änderung hinfällig wird). Wegen der höheren Risiken müssten die Renditen höher sein, als sie es selbst unter Inanspruchnahme des Rabattes auf die Umlage sind.
Schlimmer jedoch: Der Verbrauch von EE-Strom vor Ort ist voll umlagepflichtig, wenn keine „Eigenversorgung“ im Sinne des EEG vorliegt. Deren Definition jedoch wird von Netzbetreibern und Bundesnetzagentur immer enger gezogen und die Abgrenzung immer unsicherer und schwieriger.
11.02.2016
Stromsteuer auf Bezugsstrom für den Betrieb von Solaranlagen ist unzulässig
BFH entscheidet zugunsten der Solarbranche: Nach einem langjährigen Rechtsstreit hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun in letzter Instanz entschieden (BFH v. 6.10.2015, Az. VII R 25/14), dass der Strom, der für den Betrieb einer Solaranlage verwendet wird, von der Stromsteuer befreit ist. Damit endete das Verfahren zugunsten der Gehrlicher GmbH & Co. SKH III KG und der für sie tätigen Kanzlei Becker Büttner Held (BBH).
Beim Betrieb von Wechselrichtern für Photovoltaikanlagen, z.B. zu Heiz- oder Belüftungszwecken, wird Strom aus dem regionalen Stromnetz bezogen. Für diesen Bezugsstrom fordern die Energieversorgungsunternehmen in der Regel die sogenannte Stromsteuer ein.
Bereits im Jahr 2010 stellte die Gehrlicher Solar Management GmbH diese Praxis in Frage und begann, juristisch gegen die Erhebung der Stromsteuer auf Bezugsstrom für Photovoltaikanlagen vorzugehen. Die Gehrlicher Solar Management GmbH verwaltet kaufmännisch u.a. eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von 1.037 kWp, die die Gehrlicher GmbH & Co. SKH III KG mit Sitz in Haar bei München im Landkreis München seit dem Jahr 2007 betreibt.
Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Wechselrichter für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie notwendige Neben- und Hilfsanlagen sind. Denn erst wenn der erzeugte Strom in Wechselstrom umgewandelt wurde, kann er ins allgemeine Versorgungsnetz eingespeist werden und ist „marktfähig“. Somit ist der Strom, der zur Kühlung oder Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzt wird, von der Stromsteuer befreit.
„Die Entscheidung des BFH ist ein positives Signal für die gesamte deutsche Solarbranche“, so Barbara Gehrlicher, Geschäftsführerin der Verwaltungsgesellschaft Gehrlicher Solar Management GmbH. „Zahlreiche Solarparkbetreiber werden dadurch nicht nur Steuerrückzahlungen bekommen, sondern zukünftig auch keine Stromsteuer auf Bezugsstrom mehr abführen müssen.“
Die Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) hat die Gehrlicher GmbH & Co. SKH III KG durch sämtliche Instanzen von Anfang an juristisch begleitet. „Aus unternehmerischer Sicht ist die lange Verfahrensdauer gerade in einem sich wandelnden Marktumfeld schwierig. Umso erfreulicher ist es, dass sich der ‚lange Weg‘ gelohnt und der BFH unsere Auffassung bestätigt hat. Recht haben und Recht bekommen, schließlich sich nicht aus!“, kommentiert Rechtsanwalt Niko Liebheit, Experte für Strom- und Energiesteuerrecht bei BBH, den Ausgang des Verfahrens. „Die Begründung des BFH ist klar und überzeugend. Es ist auch praxisgerecht, die Art der Stromerzeugung dem Betreiber zu überlassen und das Herstellerprivileg auf die Gesamtanlage einschließlich aller notwendigen Komponenten zu erstrecken.“
siehe auch: http://www.gehrlicher.com/de/home/presse/
11.02.2016
Videotipp: Dezentrale Stromnetze und Energiespeicher
Die Energiewende braucht politische und marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen, die den physikalischen Eigenschaften der Erneuerbaren Energien Rechnung tragen. Davon sind wir derzeit jedoch weit entfernt. Der Vortrag liefert eine Beschreibung der aktuellen Rahmenbedingungen und skizziert einige Ideen für dezentrale Marktkonzepte und Spielregeln.
Aufbauend auf den Grundlagen der Netzintegration und dem Babelbee-Projekt wird der Stand der Entwicklung von Produkten und Strategien zum dezentralen Netzbetrieb dargelegt. Es geht um den Gegenentwurf zum zentralistischen "Smart" Grid. Die dezentralen Ansätze können nicht nur günstiger, einfacher und schneller umgesetzt werden, sie führen auch zu einer wirklich eigensicheren und krisenfesten Struktur.
Weitere Details und aktuelle Hintergrundinformationen zu diesem Thema finden sich auf www.gridco.de.
Das nachfolgende Video dauert rund 60 Minuten. Der Vortrag wurde am 02.10.2015 in Fürstenfeldbruck im Rahmen der eRuda saufgezeichnet. 2015 fand die eRUDA zum dritten Mal statt und war mit 235 eMobilen die größte eMobilfahrt in Deutschland.
Link zu dem Video
Die Folien zum Download
Weitergehende Infos
11.02.2016
4. und 5. März: VOLLER ENERGIE 2016
Am 4. und 5. März findet in Mannheim in der Menseria der dualen Hochschule die Konferenz "VOLLER ENERGIE 2016. 100% Erneuerbare 2030 - Wer macht das Spiel?" statt. Unter anderem wird Tomi Engel von der DGS dort am 4.3. im Forum “Digitalisierung der Energiewende? … Orchestriert statt gesteuert!” einen Impulsvortrag einbringen.
Zu 100% Erneuerbaren Energien gibt es keine vernünftige Alternative. Zum Glück will die große Mehrheit der Menschen auch den schnellen Umbau unserer Energieversorgung. Trotzdem werden 100% Erneuerbare in Deutschland unter dem Deckmantel großer Klimawandel- und Energiewende-Rhetorik seit einigen Jahren an den entscheidenden Punkten politisch ausgebremst.
Die gute Nachricht: Die Erneuerbaren werden schneller kommen, als die meisten denken - weltweit. 2030 klingt für viele utopisch, ist es aber nicht. Die Frage ist jetzt vor allem: Wer macht das Spiel? Schaffen es einige wenige Konzerne, die Kontrolle über das neue Energiesystem auf Basis von 100% Erneuerbaren Energien zu gewinnen, oder gelingt es uns, die Energiezukunft aktiv und demokratisch zu gestalten - als eine Sache der Bürgerinnen und Bürger, der Stadtwerke, der Genossenschaften und der kleinen und mittleren Unternehmen?
Wer im komplexen Thema Energie Orientierung braucht, wer von Vordenkern, Vorkämpfern und Machern erfahren möchte, wie sie den Weg zu 100% Erneuerbaren Energien sehen, wer Gelegenheit zum Austausch mit denen sucht, die nicht nur von der Energiewende reden, sondern sich dafür auch aktiv und ehrlich einsetzen, wer in energiegeladener, kommunikativer und angenehmer Atmosphäre gemeinsam mit anderen Kraft für die oft mühsame Arbeit im Alltag und vor Ort tanken möchte, der ist bei uns richtig - und sollte sich jetzt für die Konferenz anmelden.
11.02.2016
9. bis 11. März: 31. Symposium Photovoltaische Solarenergie
Vom 09. bis 11. März 2016 findet in Bad Staffelstein das mittlerweile 31. Symposium Photovoltaische Solarenergie statt. Unter der fachlichen Leitung von Dr. Philipp Strauß (Fraunhofer IWES, Kassel) erwartet die Teilnehmer ein hochwertiges Vortragsprogramm mit ausgewählten Referenten und brandaktuellen Themen rund um das Thema Photovoltaik. Die DGS ist Mitveranstalter, DGS-Mitglieder erhalten deshalb ermäigte Teilnehmergebühren.
Nach der großen Jubiläumsveranstaltung im März 2015 erwarten wir das Symposium 2016 voller Spannung und freuen uns auf viele Neuerungen. Die zentrale deutsche Anwendertagung wird sich thematisch den aktuellen Brennpunkten der PV-Branche widmen. Neben den technischen Herausforderungen wird es im Schwerpunkt auch weiter um die Neugestaltung der alten und entstehenden neuen Märkte für PV-Anwendungen gehen.
Das Symposium 2016 wird sich dem zufolge den Anforderungen der deutschen und mitteleuropäischen PV-Branche und deren Ausrichtung auf ausländische Märkte stellen. In diesem Kontext sollen internationale Akteure auf Seiten der Industrie und der Forschung zu Wort kommen. Konferenz und Ausstellung öffnen sich damit als Begleiter der heimischen Solarbranche, die hinsichtlich der weltweiten Vernetzung als auch der personellen Besetzung, neue Wege gehen muss, für Ihre englisch-sprachigen Mitarbeiter, Geschäftspartner und potentiellen Kunden. Die Vorträge werden daher simultan ins Englische übersetzt.
Den ausführlichen Programmflyer können Sie sich hier ansehen.
Energieeffizienz-Expertenliste: Das 31. PV-Symposium wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizient-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit jeweils 6 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude, Energieberatung im Mittelstand und Nichtwohngebäude) angerechnet.
Des weiteren finden am 08. März 2016 im Rahmen des Symposiums noch Pre-Konferenzen statt:
8. Forum Bauwerkintegrierte Photovoltaik
Fachliche Leitung: Dipl.-Ing. Christof Erban, Dt. und Europ. Normen-Arbeitskreis BIPV, Herzogenrath und Prof. Dr.-Ing. Thomas Stark, HTWG Konstanz
Programmflyer / Anmeldung
2. Fachforum PV-Diesel-Hybrid-Systeme
Fachliche Leitung: Dipl.-Ing. Sönke Rogalla, Fraunhofer ISE, Freiburg
Programmflyer / Anmeldung
Fachforum Brandschutz und Wartung von PV-Anlagen
Fachliche Leitung: Dipl.-Ing. Georg Bopp, Fraunhofer ISE, Freiburg und Dipl.-Ing. Manfred Bächler, PerVorm GmbH, Ulm
Programmflyer / Anmeldung
11.02.2016
DGS-Mitglied werden und mehrfach profitieren!
Als Mitglied der DGS sind sie Teil eines starken Netzwerkes mit über 2.500 Fachleuten, Wissenschaftlern, Firmen und engagierten Personen. Der grundlegende Vorteil einer DGS Mitgliedschaft ist u.a.
- Mitgliedschaft in dem größten Solarverband Deutschlands
- Zugang zu bundesweiten Netzwerken und Experten der Solarbranche und somit auch Mitsprache bei der Energiewende
Wir setzen uns als Solarverband sowohl für die kleineren, bürgernahen Lösungen als auch für einen Mix aus dezentralen und zentralen Lösungen ein, in denen die KWK wie auch die Wärmepumpe neben der Solartechnik ihren Platz finden werden. Um noch stärker für die Erneuerbaren Energien kämpfen zu können und gemeinsame Ziele zu erreichen, kooperieren wir auch mit Interessenvertretern und Industrie- und Branchenverbänden. Schnittmengen sind vorhanden. Hermann Scheer sprach von der Sonnenenergie als "der Energie des Volkes". Sonnenenergienutzung ist pure Demokratie. Als DGS-Mitglied sind Sie Teil der Mission "100% Erneuerbare Energien bis 2050"!
Das Serviceangebot der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie wächst stetig, hier eine kleiner Einblick in unser Angebot an Sie:
Information und Publikation
Sie erhalten vergünstigte Konditionen bei vielen DGS-Tagungen, Kongressen und Seminaren sowie bei zahlreichen Veranstaltungen mit DGS-Medienpartnerschaften. An Schulungen der bundesweiten SolarSchulen der DGS gelten ermäßigte Teilnahmegebühren. Unsere bekannten Publikationen gibt es günstiger. Zudem erhalten Sie natürlich die SONNENENERGIE, Deutschlands älteste Fachzeitschrift für Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Energiewende in Printform aber auch als digitale Ausgabe.
Dienstleistungen
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- DGS-Gutachter: www.dgs.de/dgs-gutachter.html
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- Rechtsberatung: www.dgs.de/rechtsberatung.html
- Vermietung von Kennlinienmessgeräten : www.dgs.de/kennlinienmessung.html
- Sonderkonditionen für Solarreinigung: www.dgs.de/solarreinigung.html
Versicherung, Software, Verträge
- Versicherung: www.dgs.de/solarversicherung.html
- pv@now : www.dgs-franken.de/projekte/pv-now
- PV-Mieten-Verträge: www.dgs-franken.de/projekte/pvmieten
Diverses
- Online-Stellenbörse eejobs: www.dgs.de/eejobs.html
- PV-Log: www.dgs.de/pvlog.html
- PV Rechner: www.dgs.de/pvrechner.html
Prämie
Als Neumitglied oder Werber der DGS belohnen wir Sie mit einem Einstiegsgeschenk, wählen Sie aus den zwei Prämien:
1. Prämienmöglichkeit: Wählen Sie ein Buch aus unserem Buchshop
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2. Prämienmöglichkeit: Kaufen Sie günstig bei SolarCosa ein
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- ordentliche Mitglieder erhalten einen Gutschein von 40,- €
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